der Stadtgemeinde Laakirchen
Bildung beginnt bei uns, wo Kinder wachsen und lernen!
In unseren Einrichtungen legen wir größten Wert darauf, eine anregende und sichere Umgebung zu schaffen, in der jedes Kind sein volles Potenzial entfalten kann. Unsere engagierten Teams von Pädagog:innen setzen alles daran, Ihre Kleinen auf ihrem Weg des Wissenserwerbs zu begleiten und zu fördern. Wir glauben fest daran, dass die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft in einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung liegt.









Adresse

Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 07:00 – 16:00
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
07:00 – 13:00

Kindergarten-Voranmeldungen für das nächste Kindergartenjahr sind nach Erhalt eines persönlichen Informationsschreibens der Stadtgemeinde online möglich. Kinder können ab 3 Jahren in den Kindergarten und ab 1,5 Jahren in die Krabbelstube aufgenommen werden. Für das folgende Kindergartenjahr werden die Eltern zeitgerecht verständigt. Für Anmeldungen während des Jahres, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtgemeinde.



Die Betreuung von Kindern in einer Krabbelstube oder einem Kindergarten, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben, ist bis zum Schuleintritt für die Eltern bis 13:00 Uhr beitragsfrei.
Ab 13:00 Uhr ist ein Nachmittagstarif zu leisten.
Mehr Infos dazu in unserer Tarifordnung.

Wir legen großen Wert darauf, den Kindern berufstätiger Eltern ein gesundes sowie ausgewogenes Mittagessen anzubieten. Es besteht die Möglichkeit, das Kind zum Mittagessen 1 bis 5-tägig anzumelden. Änderungen sind jeweils bis spätestens 25. eines jeden Monats bekanntzugeben. In besonderen Fällen sind auch Einzelabrechnungen möglich. Mehr Infos dazu in unserem Mittagsregulativ. Hier finden Sie unseren aktuellen Speiseplan.



Die Kindergartenpflicht besteht für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und bis zum 31. August des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben.
Kinder, die die Volksschule vorzeitig besuchen, sind von der allgemeinen Kindergartenpflicht ausgenommen. Die Kindergartenpflicht dauert bis zum 31. August nach Vollendung des 6. Lebensjahres.
Ein kindergartenpflichtiges Kind muss den Kindergarten an fünf Werktagen und im Ausmaß von 20 Wochenstunden grundsätzlich an Vormittagen besuchen.

2009 startete das Land OÖ ein Projekt zur Gesundheitsförderung in Kindergärten. Mittlerweile dürfen alle fünf Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Laakirchens die Auszeichnung „Gesunde Krabbelstube“ und „Gesunder Kindergarten“ führen.
Der Fokus wird dabei auf die vier Säulen der Gesundheitsförderung – Ernährung, Bewegung, psychosoziale Gesundheit und medizinische Themen – gelebt.


ENGAGIERTES TEAM

FORTBILDUNGS-MÖGLICHKEITEN

GELEBTES TEAMBUILDING

GESUNDHEITS-COACHING
ab 2025
Alle Einrichtungen
Wir sind stets auf der Suche nach engagierten und motivierten Talenten und freuen uns jederzeit über Initiativbewerbungen.
2025/26
Kindergarten
Wir suchen eine motivierte und engagierte pädagogische Assistenzkraft-Stützkraft zur Verstärkung unseres Teams in unserem Kindergarten Reintal.
2025/26
Kindergarten
Wir suchen motivierte und engagierte Pädagog:in (Stützkraft) zur Verstärkung unseres Teams in unserem Kindergarten Danzermühl
2025/26
Krabbelnest
Wir suchen eine motivierte und engagierte Leitung und Kindergartenpädagog:in zur Verstärkung unseres Teams in unserem Krabbelnest Steyrermühl.
2025/26
Kindergarten
Wir suchen motivierte und engagierte Pädagog:in (Stützkraft) zur Verstärkung unseres Teams in unserem Kindergarten Danzermühl
Bewerbungen per E-Mail an bewerbung@laakirchen.ooe.gv.at
Hier finden Sie alle Formulare, die für die KIGAs/KBBS benötigt werden
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