KINDERBILDUNGS UND BETREUUNGSEINRICHTUNGEN

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Laakirchen

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Rechtsträger

Adresse

Stadtgemeinde Laakirchen
Rathausplatz 1
Laakirchen, 4663

Öffnungszeiten

Montag und Donnerstag: 07:00 – 16:00
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
07:00 – 13:00

Wichtige Infos

VORAnmeldung

Tarifordnung

Die Betreuung von Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben, ist ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Eltern bis 13:00 Uhr beitragsfrei.

Mittagessen

Kindergartenpflicht

Die Kindergartenpflicht besteht für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und bis zum 31. August des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben. 

Kinder, die die Volksschule vorzeitig besuchen, sind von der allgemeinen Kindergartenpflicht ausgenommen. Die Kindergartenpflicht dauert bis zum 31. August nach Vollendung des 6. Lebensjahres.

Ein kindergartenpflichtiges Kind muss den Kindergarten an fünf Werktagen und im Ausmaß von 20 Wochenstunden grundsätzlich an Vormittagen besuchen.

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GELEBTES TEAMBUILDING

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