der Stadtgemeinde Laakirchen
Bildung beginnt bei uns, wo Kinder wachsen und lernen!
In unseren Einrichtungen legen wir größten Wert darauf, eine anregende und sichere Umgebung zu schaffen, in der jedes Kind sein volles Potenzial entfalten kann. Unsere engagierten Teams von Pädagog:innen setzen alles daran, Ihre Kleinen auf ihrem Weg des Wissenserwerbs zu begleiten und zu fördern. Wir glauben fest daran, dass die Grundlage für eine erfolgreiche Zukunft in einer qualitativ hochwertigen frühkindlichen Bildung liegt.
Laakirchen
KIGA & KRAST
Reintal
KIGA
Danzermühl
KIGA & KRAST
Steyrermühl
NEST
Steyrermühl
KIGA
Adresse
Öffnungszeiten
Montag und Donnerstag: 07:00 – 16:00
Dienstag, Mittwoch und Freitag:
07:00 – 13:00
Kontakt
Bogojević Jelena
Kindergarten-Voranmeldungen für das nächste Kindergartenjahr sind nach Erhalt eines persönlichen Informationsschreibens der Stadtgemeinde online möglich. Kinder können ab 3 Jahren in den Kindergarten und ab 1,5 Jahren in die Krabbelstube aufgenommen werden. Für das folgende Kindergartenjahr werden die Eltern zeitgerecht verständigt. Für Anmeldungen während des Jahres, wenden Sie sich bitte direkt an die Stadtgemeinde.
Die Betreuung von Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben, ist ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Eltern bis 13:00 Uhr beitragsfrei.
Ab 13:00 Uhr ist ein Nachmittagstarif zu leisten. Der monatliche Elternbeitrag, der maximal kostendeckend sein darf, beträgt für Krabbelstubenkinder bis zum 30. Lebensmonat höchstens 194,00 Euro (bei max. 30h/ Woche) 257,00 Euro (über 30h/Woche). Der monatliche Höchstbeitrag für den Nachmittagstarif beträgt 120,00 Euro. Mehr Infos dazu in unserer Tarifordnung.
Wir legen großen Wert darauf, den Kindern berufstätiger Eltern ein gesundes sowie ausgewogenes Mittagessen anzubieten. Es besteht die Möglichkeit, das Kind zum Mittagessen 1 bis 5-tägig anzumelden. Änderungen sind jeweils bis spätestens 25. eines jeden Monats bekanntzugeben. Die Kosten belaufen sich monatlich höchstens auf 51,60 Euro. In besonderen Fällen sind auch Einzelabrechnungen möglich. Mehr Infos dazu in unserem Mittagsregulativ.
Die Kindergartenpflicht besteht für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und bis zum 31. August des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben.
Kinder, die die Volksschule vorzeitig besuchen, sind von der allgemeinen Kindergartenpflicht ausgenommen. Die Kindergartenpflicht dauert bis zum 31. August nach Vollendung des 6. Lebensjahres.
Ein kindergartenpflichtiges Kind muss den Kindergarten an fünf Werktagen und im Ausmaß von 20 Wochenstunden grundsätzlich an Vormittagen besuchen.
2009 startete das Land OÖ ein Projekt zur Gesundheitsförderung in Kindergärten. Mittlerweile dürfen alle fünf Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Laakirchens die Auszeichnung „Gesunde Krabbelstube“ und „Gesunder Kindergarten“ führen.
Der Fokus wird dabei auf die vier Säulen der Gesundheitsförderung – Ernährung, Bewegung, psychosoziale Gesundheit und medizinische Themen – gelebt.
ENGAGIERTES TEAM
FORTBILDUNGS-MÖGLICHKEITEN
GELEBTES TEAMBUILDING
GESUNDHEITS-COACHING
Wir freuen uns auf deine Bewerbung!
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